Deutsche JugendfeuerwehrJugendfeuerwehr Heikendorf

F Ö R D E R V E R E I N der JF Heikendorf e.V.

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Wozu eine Jugendfeuerwehr?



Die Jugendfeuerwehr wurde 1970 gegründet. Sie trägt den Namen "Jugendfeuerwehr Heikendorf", denn sie hat die Aufgabe, den Nachwuchs in der Gemeindewehr Heikendorf zu fördern und die Ausbildung zum aktiven Feuerwehrmann zu übernehmen.






Was machen wir bei uns in der Jugendfeuerwehr?

Wir lernen wichtige Geräte zur Brandbekämpfung kennen:
Wie schließt man einen Schlauch an, was ist ein Strahlrohr, was kann man mit Leitern und
Leinen machen. Aber es gibt auch theoretische Dinge zu lernen. Aber hauptsächlich geht es bei uns um den praktischen Umgang mit den Gerätschaften.

























Das Jugendliche nicht nur lernen wollen ist klar, dafür gibt es die allgemeine Jugendarbeit:
Wir veranstalten oder unterstützen diverse Feste, die in Heikendorf und Umgebung stattfinden.
Machen Spiele im Winter und im Sommer Rallies oder Eis essen fahren ; es gibt viele Dinge, die man machen kann.

























Und in den Sommerferien:

Einmal ohne Eltern Urlaub machen? Na klar, bei der Jugendfeuerwehr kannst Du andere Leute
kennenlernen. Zeltlager, schwimmen gehen, fremde Städte besichtigen, abends am Lagerfeuer sitzen, all das kannst Du bei uns haben.
















Na, hast Du Lust bekommen??
Dann schau einfach mal vorbei:


Ach ja, du musst übrigens zwischen 10 und 16 Jahren alt sein, um aufgenommen
werden zu können. Mädchen und Jungs sind herzlich willkommen.
Wir treffen uns jeden Dienstag um 17:45 Uhr am "Haus der Sicherheit" , Grasweg 2












Struktur


Die Jugendfeuerwehr Heikendorf ist die Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Jugendfeuerwehr Heikendorf soll für den Nachwuchs in den beiden Ortswehren der Gemeindewehr Heikendorf sorgen.

Die Jugendfeuerwehr besteht in der Regel zwischen 20 und 25 Mitglieder. In manchen Jahren wurden diese Zahlen aber auch schon über- bzw. unterboten. Am Anfang jedes Jahres wird eine Jahreshauptversammlung durchgeführt. Dort wählen alle Mitglieder der Jugendfeuerwehr einen Jugendausschuss. Der Jugendausschuss hat die Aufgabe, die Jugendfeuerwehr zu führen und zu verwalten. Er besteht aus einem Jugendgruppenleiter, Jugendgruppenführer, Schriftführer, Kassenführer und einem Beisitzer.


Da sich die Jugendfeuerwehr nicht vollständig alleine führen kann, weil die Mitglieder noch minderjährig sind, gibt es einen Jugendfeuerwehrwart.
Der vertritt die Jugendfeuerwehr in der Freiwilligen Feuerwehr
Heikendorf.
Der Jugendfeuerwehrwart, sein Stellvertreter, und seine Ausbilder werden unter
KONTAKT vorgestellt.













Leitbild



Das Leitbild hat die Jugendfeuerwehr 2003 erarbeitet und ist auch verbindlich für jedes Mitglied und jeder der es werden möchte.


J Jugendfeuerwehr macht Spaß
U Umgangston in der Jugendfeuerwehr ist höflich und für Neueinsteiger per Sie
G Gute Kameradschaft untereinander, hilfsbereit, höflich, fair und offen
E Ein- und Austritt ist freiwillig, dazwischen liegt die Pflicht
N Nach der Jugendfeuerwehr in die aktive Feuerwehr
D Diensträume sauber halten
F Feuerwehrdienstkleidung persönlich pflegen
E Einordnen in die Gemeinschaft der Jugendfeuerwehr
U Unterrichtsveranstaltungen aufmerksam verfolgen, selbst gestalten und vortragen
E Ehrgeiz entwickeln, Einigkeit macht stark
R Reisen, Zeltlager, Begegnungen gehören zur Jugendfeuerwehr
W Wettkämpfe - Leistung zeigen
E Eigeninitiative entwickeln
H Hören auf das was gesagt wird - Jugendausschuss / JFW / Ausbilder
R Rauchen und Alkohol sind untersagt

H Hier wird jeder so akzeptiert, wie er ist
E Einer lässt den anderen ausreden
I Intrigen haben bei uns nichts verloren
K Körperliche Gewalt wird nicht geduldet
E Ehrlichkeit ist selbstverständlich
N Nein heißt Nein, ohne Diskussion
D Dreimaliges unentschuldigtes Fehlen führt zum Ausschluss aus der Jugendfeuerwehr
O Ohne Regeln keine Sicherheit
R Reibungslose Abläufe in der Jugendfeuerwehr schaffen
F Faulheit hat bei uns keine Chance

Unser Ziel:



Retten - Löschen - Bergen - Schützen












Satzung



Bestimmungen über die Jugendabteilung der Frewilligen Feuerwehr Altheikendorf


Nach §4 der Satzung der Ortsfeuerwehr Altheikendorf der Gemeinde Heikendorf vom 7. Februar 1997 wird nach Anhörung des Jugendfeuerwehrausschusses und Beschluß der
Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Altheikendorf vom 7. Februar 1997 sowie der Gemeindefeuerwehr Heikendorf vom 21.02.1997 folgende Ordnung für die Jugendabteilung
erlassen:



§1
Name


Die Jugendfeuerwehr Heikendorf ist eine Jugendabteilung der Gemeindewehr Heikendorf. Für sie gilt die Satzung der Ortsfeuerwehr Altheikendorf, soweit nicht diese Ordnung etwas
anderes bestimmt.



§2
Aufgaben


1. ihren Mitgliedern eine Ausbildung für das Feuerwehrwesen zu vermitteln,
2. ihren Mitgliedern jugendpflegerische Arbeit zu ermöglichen,
3. ihre Mitglieder zu verantwortungsvollen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu erziehen, die tatkräftig ihren Mitmenschen Hilfe leisten,
4. Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und
5. das Gemeinschaftsleben unter den Jugendlichen zu pflegen und zu fördern.



§3
Mitglieder


(1) In die Jugendfeuerwehr kann eintreten, wer seinen Wohnsitz in der Gemeinde Heikendorf hat.
Die Bewerberin oder Bewerber muss körperlich und geistig für den Dienst in der Jugendfeuerwehr tauglich sein.

(2) Der Eintritt in die Jugendfeuerwehr ist mit Vollendung des 10. Lebensjahres bis vor Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.

(3) Aufnahmeanträge sind an die Ortswehrführung zu richten. Ihnen ist eine schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter beizufügen.

(4) Der Wehrvorstand entscheidet über die vorläufige Aufnahme als Mitglied der Jugendfeuerwehr. Der Wehrvorstand kann diese Befugnis auf die Jugendfeuerwehrwartin oder den
Jugendfeuerwehrwart übertragen. Nach einem Probejahr beschließt der Wehrvorstand die endgültige Aufnahme auf Vorschlag der Jugendversammlung.



§4
Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr endet

1. durch Erklärung des Austritts durch das Mitglied oder seine gesetzlichen Vertreter,
2. durch Ausschluß nach §16 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr,
3. durch Übertritt in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, in der Regel mit Vollendung des 17. Lebensjahres.



§5
Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind verpflichtet,

1. am Ausbildungsdienst sowie sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzunehmen, andernfalls sich im Verhinderungsfall vorher unter Angabe des Grundes zu entschuldigen,
2. bei der jugendpflegerischen Arbeit mitzuwirken,
3. die Kameradschaft innerhalb der Jugendfeuerwehr zu pflegen und zu fördern,
4. die Anordnungen der Ortswehrführung, der Jugendfeuerwehrwartin oder des Jugendfeuerwehrwartes, der Jugendgruppenleitung (Jugengruppenleiterin oder Jugendgruppenleiter) und
ihrer Beauftragten zu befolgen und
5. die Unfallverhütungsvorschriften zu befolgen.



§6
Organe der Jugendfeuerwehr


Organe der Jugendfeuerwehr sind

1. die Jugendfeuerwehrversammlung und
2. der Jugendfeuerwehrausschuß.



§7
Jugendfeuerwehrversammlung (Jahreshauptversammlung)


(1) Die Mitgieder der Jugendfeuerwehr bilden die Jugendfeuerwehrversammlung unter dem Vorsitz der Jugendgruppenleitung. Die Ortswehrführung, ihre Stellvertretung und die
Jugendfeuerwartin oder der Jugendfeuerwart können mit beratender Stimme teilnehmen.

(2) Die Jugendfeuerwehrversammlung wählt den Jugendfeuerwehrausschuß und beschließt über alle Angelegenheiten, für die nicht der Wehrvorstand oder der
Jugendfeuerwehrausschuß zuständig ist.

(3) Zu jeder Sitzung der Jugendfeuerwehrversammlung wird durch die Jugendgruppenleitung im Einvernehmen mit der Ortswehrführung schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung
mindestens eine Woche vor dem Sitzungstag geladen. Dringlichkeitsanträge können spätestens während der Sitzung gestellt werden.

(4) Eine Jahreshauptversammlung ist innerhalb von drei Monaten nach Ende des Kalenderjahres durchzuführen, zu der der Jugendfeuerwehrausschuß den Jahresbericht über die
Tätigkeit der Jugendfeuerwehr vorzulegen hat.

(5) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Nein Stimmen. Bei Stimmengleicheit ist ein Antrag abgelehnt.
Es wird offen abgestimmt.



§8
Jugendfeuerwehrausschuß (Jugendausschuß)

(1) Die Mitgliederversammlung wählt für ein Jahr den Jugendfeuerwehrausschuß.

(2) Dem Jugendfeuerwehrausschuß gehören an:

1. die Jugendgruppenleitung,
2. die Schriftführung
3. die Kassenführung,
4. die Jugendgruppenführerin/nen oder die Jugendgruppenführer
5. 2 Beisitzer

(3) Der Jugendfeuerwehrausschuß

1. bereitet die Sitzungen der Jugendfeuerwehrversammlung und ihre Beschlüsse vor und führt diese aus,
2. legt den Jahresbericht der Jugendfeuerwehrversammlung und der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Altheikendorf und der Gemeindefeuerwehr vor,
3. legt die Jahresrechnung der Jugendfeuerwehrversammlung vor,
4. wirkt bei der Aufstellung der Dienstpläne durch die Jugendfeuerwartin oder dem Jugendfeuerwehrwart mit und
5. erarbeitet Vorschläge für die jugendpflegerische Arbeit.

(4) Die Sitzung des Jugendfeuerwehrausschusses beruft die Jugendgruppenleitung im Einvernehmen mit der Jugendfeuerwehrwartin oder dem Jugendfeuerwehrwart, der an der
Ausschußsitzung beratend teilnimmt, mindestens viermal im Jahr, ein.



§9
Jugendgruppenleitung

(1) Zur Jugendgruppenleitung ist wählbar, wer mindestens 14 Jahre alt ist und mindestens ein Jahr der Jugendfeuerwehr angehört.

(2) Die Jugendgruppenleitung ist für die Ordnung innerhalb der Jugendfeuerwehr verantwortlich.



§10
Wahlen

(1) Die Wahlen zum Jugendfeuerwehrausschuß erfolgen unter Leitung des Wahlvorstandes durch geheime Abstimmung auf Stimmzetteln. Bei der Wahl des Wahlvorstandes wird
offen abgestimmt.

(2) Die Jugendgruppenleitung wird mit der Mehrheit von mehr als der Hälfte der anwesenden stimmberechtigen Mitglieder gewählt. (absolute Mehrheit)
§13 Abs. 2 der satzung der Freiwilligen Feuerwehr gilt entsprechend.

(3) Als sonstiges Mitglied des Jugendfeuerwehrausschusses ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. (einfache Mehrheit). Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, dass die
Wahlleitung zieht.

(4) Die Wahlleitung hat die Ortswehrführung als die oder der Vorsitzende. Ist die Ortswehrführung verhindert, wird die Wahl von ihrer Stellvertretung oder der Jugendfeuerwehrwartin
oder dem Jugendfeuerwehrwart geleitet. Die Wahlleitung bildet mit zwei aus der Jugendfeuerwehrversammlung zu wählenden Mitgliedern den Wahlvorstand, die für die
ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich ist.

(5) Wahlvorschläge für die Mitglieder des Jugendfeuerwehrausschusses können in der Sitzung gemacht werden.



§11
Kameradschaftskasse


(1) In der Jugendfeuerwehr wird zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse eingerichtet, die von der Kassenführung der Jugendfeuerwehr im Rahmen der Beschlüsse
der Jugendfeuerwehrversammlung geführt wird,

(2) Die Kameradschaftskasse ist jährlich von der Kassenführung der Ortsfeuerwehr Altheikendorf zu prüfen.

(3) Die Jahresrechnung ist durch die Kassenführung der Jugendfeuerwehr aufzustellen und der Jugendfeuerversammlung vorzulegen, die dem Jugendausschuß auf Antrag der
Kassenführung der Ortsfeuerwehr Altheikendorf die Entlastung erteilt.



§12
Ausbildung, Einsatz und Jugendarbeit

(1) Die Ausbildung für das Feuerwehrwesen umfaßt die Ausbildung im abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz und in der technischen Hilfe.

(2) Bei der praktischen Ausbildung an den Fahrzeugen und Geräten ist die körperliche Leistungsfähigkeit der Jugendlichen zu berücksichtigen.

(3) An Einsatzstellen können Mitglieder der Jugendfeuerwehr außerhalb von Gefahrenbereichen nur im Zusammenwirken mit erfahrenen Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden,
wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet haben und über eine Ausbildung verfügen, die zum Erwerb der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr berechtigt. Die
Ortswehrführung regelt das Nähere.

(4) Die jugendpflegerische Arbeit wird in regelmäßigen Gruppenveranstaltungen geleistet.

(5) Die Ausbildung für das Feuerwehrwesen und die jugendpflegerische Arbeit führt die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugendfeuerwehrwart im Rahmen der Dienstpläne im
Zusammenwirken mit dem Jugendfeuerwehrausschuß durch.



§13
Ordnungsmaßnahmen


Verstößt ein Mitglied der Jugendfeuerwehr gegen diese Ordnung oder gegen Anordnungen der Ortswehrführung oder der Jugendfeuerwartin oder des Jugendfeuerwarts, so kann der
Wehrvorstand dies nach §16 der Satzung der Ortsfeuerwehr Altheikendorf ahnden.



§14
Schlußbestimmungen


Diese Ordnung tritt mit ihrer Ausfertigung in Kraft.



Heikendorf, den 07.02.1997