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Voraussetzungen für die Aufnahme
in die Freiwillige Feuerwehr:
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Mit Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr
besitzen die Feuerwehrmitglieder zahlreiche Rechte:
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Daneben entstehen aber auch gleichzeitig
mit dem Eintritt Verpflichtungen, die erfüllt werden müssen:
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Die Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr
findet in der eigenen Feuerwehr, in der Kreisfeuerwehrzentrale in Plön
oder in Lehrgängen an der Feuerwehrschule in Harrislee bei Flensburg statt.
Die Kosten der Ausbildung trägt die Gemeinde. In der Regel werden die
Lehrgänge abends und an den Wochenenden durchgeführt. Das erworbene
Wissen wird dann in den regelmäßigen Übungsdiensten in der
eigenen Feuerwehr gefestigt und vertieft.
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Jedes Feuerwehrmitglied muss erfolgreich
an einem Grundlehrgang teilgenommen haben und mind. 2 Jahre in der Feuerwehr
tätig gewesen sein, um weitere Lehrgänge besuchen zu können
(z. B. Atemschutzgeräteträgerlehrgang, Sprechfunkerlehrgang, Maschinistenlehrgang,
Truppführerlehrgang, Gruppenführerlehrgang usw.)
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Neben den Einsatzabteilungen gibt es eine
Jugendfeuerwehr. Es können Jugendliche (Mädchen und Jungen) ab 10
Jahren aufgenommen werden. Hier werden die Jüngsten auf den Feuerwehrdienst
in der Einsatzabteilung vorbereitet. Zahlreiche Veranstaltungen, Wettkämpfe,
Zeltlager und Dienstabende sorgen für eine interessante und abwechslungsreiche
Freizeitbeschäftigung. Ansprechpartner für die Jugendfeuerwehr ist
der Jugendfeuerwehrwart
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Soweit Sie Interesse an der Mitarbeit in
der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Heikendorf haben,
wenden Sie sich bitte an einen der Ortswehrführer oder an den Gemeindewehrführer.
Als letzte Möglichkeit gibt es noch die
sog. "passive Mitgliedschaft". Das heißt, dass Sie die Feuerwehr
durch Zahlung von einem jährlichen Mitgliedsbeitrag unterstützen.
Weitere Pflichten gibt es nicht. Die passive Mitgliedschaft ist für Bürger
gedacht, die wenig Zeit haben, um am aktiven Geschehen teilzuhaben, aber trotzdem
die Feuerwehr unterstützen wollen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte
an einen der Ortswehrführer
oder an den Gemeindewehrführer.
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